Kinderschutz
Stand: 21. Juli 2026
Diese Seite beschreibt die Standards der Zest UG (haftungsbeschränkt) gegen sexuellen Missbrauch und sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen (englisch: Child Sexual Abuse and Exploitation, CSAE) auf shiver sowie unsere Maßnahmen zum Jugendschutz nach deutschem Recht. Sie richtet sich an Nutzerinnen und Nutzer, an Erziehungsberechtigte, an Behörden und an die App-Stores.
Null-Toleranz
Wir dulden auf shiver keinerlei Inhalte oder Verhaltensweisen, die Kinder und Jugendliche sexuell ausbeuten oder gefährden. Für diesen Bereich gibt es keine Verwarnung, keine Abstufung und keine zweite Chance: Der Inhalt wird entfernt, der Nutzungsvertrag wird ohne Vorankündigung fristlos gekündigt und das Konto einschließlich aller zugehörigen Inhalte gelöscht, und der Vorfall wird an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben. Diese Regel gilt unabhängig davon, ob die Darstellung real, gezeichnet, computeranimiert oder mit KI erzeugt ist.
Mindestalter 16 Jahre
shiver darf nur von Personen genutzt werden, die mindestens 16 Jahre alt sind. Bei der Registrierung wird das Alter abgefragt und bestätigt. Erhalten wir Hinweise darauf, dass eine Person unter 16 Jahren ein Konto führt, kündigen wir den Nutzungsvertrag und löschen das Konto einschließlich der hochgeladenen Inhalte. Die Altersgrenze entspricht zugleich der Altersgrenze für eine wirksame datenschutzrechtliche Einwilligung in Deutschland (Art. 8 Abs. 1 DSGVO).
Was verboten ist
- Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen in jeder Form — Video, Bild, Ton, Text, Vorschaubild, Profilbild oder Link.
- Sexualisierte Darstellungen von Minderjährigen, auch ohne explizite Handlung, einschließlich sogenannter Posing-Aufnahmen und sexualisierender Kommentare zu Aufnahmen von Minderjährigen.
- Computergenerierte, gezeichnete oder mit KI erzeugte Darstellungen mit demselben Inhalt, ebenso das „Nacktrechnen" (Nudify) von Aufnahmen realer Minderjähriger.
- Anbahnung sexueller Kontakte zu Minderjährigen (Grooming), auch über Direktnachrichten.
- Erpressung mit intimen Aufnahmen (Sextortion).
- Werbung für, Handel mit, Vermittlung von oder Nachfrage nach solchen Inhalten, auch verschlüsselt, in Codewörtern oder durch Verweis auf andere Dienste.
- Verherrlichung, Verharmlosung oder Normalisierung sexueller Handlungen an Minderjährigen sowie Anleitungen zu deren Anbahnung.
Diese Inhalte und Verhaltensweisen sind nach deutschem Recht strafbar, insbesondere nach §§ 176 bis 176e, 184b und 184c StGB. Sie sind zugleich ein schwerer Verstoß gegen unsere Community-Richtlinien.
Wie Sie einen Verdacht melden
In der App: Über das Melden-Menü an jedem Video, jedem Kommentar und jedem Profil den Grund „Gefährdung von Minderjährigen" auswählen. Diese Meldungen werden bevorzugt bearbeitet.
Per E-Mail: an info@offline-events.de mit dem Betreff „CSAE". Bitte nennen Sie den betroffenen Benutzernamen und Videotitel bzw. Link, was Sie beobachtet haben und wann. Ein Konto bei shiver ist dafür nicht erforderlich.
Bitte laden Sie keine Beweismittel hoch und senden Sie uns keine Bilddateien zu. Das Besitzen und Weiterleiten solcher Aufnahmen ist auch dann strafbar, wenn es in guter Absicht geschieht. Die Beschreibung und der Verweis auf den Fundort genügen uns vollständig.
Bei einer akuten Gefahr für ein Kind wenden Sie sich bitte zuerst an die Polizei unter 110. Beratung erhalten Erwachsene und Jugendliche kostenfrei beim Hilfetelefon Sexueller Missbrauch unter 0800 2255530, Kinder und Jugendliche bei der „Nummer gegen Kummer" unter 116 111.
Benannte Ansprechperson
Für alle Fragen und Meldungen zu CSAE ist bei uns eine feste Person benannt:
Ansprechperson für Kinderschutz / CSAE: Justin Brandon Pratt
Zest UG (haftungsbeschränkt), Stadtplatz 39, 84529 Tittmoning, Deutschland
E-Mail: info@offline-events.de,
Betreff „CSAE"
Telefon: +49 1512 9786245
Sprachen: Deutsch, Englisch
Behörden erreichen uns außerdem über die zentrale Kontaktstelle nach Art. 11 DSA; die Angaben stehen auf der Support-Seite.
Was nach einer Meldung geschieht
- Sofortmaßnahme. Der gemeldete Inhalt wird unverzüglich aus der Ausspielung genommen, sobald ein begründeter Verdacht besteht.
- Menschliche Prüfung. Eine geschulte Person prüft den Vorgang vorrangig, in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
- Kontolöschung. Bestätigt sich der Verdacht, kündigen wir den Nutzungsvertrag fristlos und löschen das Konto einschließlich aller zugehörigen Inhalte; erkennbare Zweitkonten derselben Person löschen wir ebenfalls.
- Beweissicherung. Der Inhalt und die zugehörigen Bestands- und Verkehrsdaten werden für die Strafverfolgung gesichert und von der regulären Löschung ausgenommen, solange dies erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit. c und f DSGVO).
- Meldung an die Behörden. Der Vorfall wird an das Bundeskriminalamt übermittelt, bei Gefahr im Verzug zusätzlich an die örtlich zuständige Polizei. Besteht ein Bezug zu den USA oder betreibt ein US-Anbieter die weiterverbreitende Infrastruktur, melden wir zusätzlich an das National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC) über dessen CyberTipline. Bestehen Anhaltspunkte für eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben einer Person, informieren wir die zuständigen Stellen nach Art. 18 DSA auch ohne Meldung von außen.
- Rückmeldung. Die meldende Person erhält eine Rückmeldung über das Ergebnis, soweit dadurch laufende Ermittlungen nicht gefährdet werden.
Vorbeugende Maßnahmen
- Bei jedem Upload werden Titel, Beschreibung und Hashtags automatisch vorgeprüft — gegen eigene Wortlisten und durch einen externen Textprüfdienst. Eine automatische Prüfung der Bildinhalte des Videos findet derzeit nicht statt; ein Dienst dafür ist vorbereitet, aber nicht aktiviert. Bildinhalte werden deshalb erst nach einer Meldung menschlich geprüft. Welche Dienste eingesetzt werden, ist in der Datenschutzerklärung offengelegt.
- Melden und Blockieren stehen an jedem Video, Kommentar und Profil und ohne Konto erreichbar per E-Mail zur Verfügung.
- Direktnachrichten können eingeschränkt und Absender blockiert werden.
- Wem wir das Konto wegen eines CSAE-Verstoßes gelöscht haben, ist die erneute Registrierung untersagt. Ein technisches Verfahren, das eine Neuanmeldung von vornherein verhindert, setzen wir derzeit nicht ein; erkennbare Neu- und Zweitkonten solcher Personen löschen wir, sobald wir sie feststellen.
- Die mit Moderation befassten Personen werden auf Erkennung und Behandlung von CSAE-Fällen geschult; die Verfahren werden mindestens jährlich überprüft.
Rechtlicher Rahmen
Wir halten die für uns geltenden Vorschriften zum Schutz von Kindern und Jugendlichen ein, insbesondere:
- StGB — §§ 176 bis 176e, 184b, 184c: Verbot und Strafbarkeit der Verbreitung und des Besitzes einschlägiger Inhalte.
- JuSchG — § 24a: strukturelle Vorsorgemaßnahmen für Diensteanbieter, die nutzergenerierte Inhalte speichern und bereitstellen, insbesondere ein einfach auffindbares Melde- und Abhilfeverfahren, sichere Voreinstellungen und ein Hinweissystem. Zuständig ist die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ).
- JMStV — § 4 Abs. 1 und 2 (unzulässige Angebote), § 5 (entwicklungsbeeinträchtigende Angebote) sowie § 7 (Jugendschutzbeauftragte).
- DSA — Art. 16 (Melde- und Abhilfeverfahren), Art. 18 (Meldung von Straftatverdacht), Art. 28 (Schutz Minderjähriger, keine Profilingwerbung gegenüber Minderjährigen — auf shiver findet ohnehin keine werbliche Profilbildung statt).
- DSGVO — Art. 8: Altersgrenze für die Einwilligung von Kindern; auf shiver deckungsgleich mit dem Mindestalter von 16 Jahren.
- Meldungen an das NCMEC erfolgen freiwillig bzw. dort, wo eine Pflicht nach US-Recht (18 U.S.C. § 2258A) an einem beteiligten Anbieter besteht.
Jugendschutzbeauftragte Person
Nach § 7 JMStV benennen wir folgende jugendschutzbeauftragte Person:
Jugendschutzbeauftragte(r): Justin Brandon Pratt
Zest UG (haftungsbeschränkt), Stadtplatz 39, 84529 Tittmoning, Deutschland
E-Mail: info@offline-events.de,
Betreff „Jugendschutz"
Die jugendschutzbeauftragte Person ist Ansprechpartnerin für Nutzerinnen und Nutzer, berät uns bei Angebot und Gestaltung des Dienstes und ist bei wesentlichen Entscheidungen über das Angebot zu beteiligen. Sie ist in dieser Funktion weisungsfrei.
Die Zest UG (haftungsbeschränkt) beschäftigt weniger als 50 Personen. Nach § 7 Abs. 2 JMStV könnte die Aufgabe der jugendschutzbeauftragten Person in diesem Fall auch durch den Anschluss an eine anerkannte Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle wahrgenommen werden, etwa die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e. V. (FSM), Beuthstraße 6, 10117 Berlin. Von dieser Möglichkeit machen wir derzeit keinen Gebrauch: Die Rolle ist intern besetzt und wird von der oben genannten Person wahrgenommen.
Rückfragen von Behörden
Auskunfts-, Sicherungs- und Entfernungsersuchen von Strafverfolgungsbehörden und Gerichten richten Sie bitte an info@offline-events.de mit dem Betreff „DSA — Behördenersuchen". Wir bearbeiten sie vorrangig und antworten in der Regel innerhalb von 48 Stunden.
Hinweis: Dieser Text ist ein Entwurf und wurde nicht anwaltlich geprüft. Vor dem Livegang bzw. vor einer Store-Einreichung ist eine Prüfung durch eine im IT- und Medienrecht tätige Kanzlei erforderlich.